Urteil: Uhrzeit vom Handy ablesen während der Fahrt ist verboten
Allgemein18. Dezember 2014 in Allgemein, Wissensartikel|Mesut Koc

Ist denn nun Handy am Steuer erlaubt oder nicht? Eine sehr komplexe Frage, denn bis dato gab es keine wirkliche Antwort auf diese Fragestellung. Nun soll sich das ändern: Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass jegliche Handynutzung am Steuer verboten ist, mit Ausnahmen allerdings.
Handy am Steuer: Bußgeld für Uhrzeit ablesen vom Handy
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat festgelegt, dass ein Autofahrer während der Fahrt nicht einmal die Uhrzeit auf seinem Handy ablesen darf (Az.: 1 Ss 1/14). Anscheinend sieht der Richter darin eine sogenannte bestimmungsgemäße Nutzung des Handys und damit ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Somit riskieren Autofahrer, die während der Fahrt zum Handy greifen ein Bußgeld, auch wenn sie nicht telefonieren oder eine Nachricht schreiben. Ein Autofahrer hatte während der Fahrt sein Handy in die Hand genommen, um die Uhrzeit abzulesen. Er wandte sich gegen das Urteil, da das Amtsgericht ihn zu einem Bußgeld verurteilt hatte.
Handy am Steuer: Funktionen vom Handy darf nicht benutzt werden
Jegliche Nutzung einer Funktion vom Handy beispielsweiße WhatsApp oder laut dem Urteil das Ablesen der Uhrzeit vom Handy ist strafbar. Eine Ausnahme gibt es: Solange der Motor ausgeschaltet ist, darf man sein Handy wie üblich verwenden. Die Richter aus Zweibrücken betonten im gleichen Sinne, dass nur das bloße Aufheben oder Umlagern des Handys während der Autofahrt straffrei sei.
Handy am Steuer: Rechtsprechung ist verwirrend
Die Rechtssprechung vom Oberlandesgericht Zweibrücken sorgt für Ratlosigkeit: Erst vor Kurzem hatte das Oberlandesgericht Hamm ausgesprochen, dass Autofahrer auch mit dem Handy telefonieren dürfen, aber nur, wenn das Auto steht und der Motor durch z.B. eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Meiner Meinung nach ist das Urteil nicht gut genug gerechtfertigt. Auch wenn ich dem Kläger nicht gut genug Glauben schenken mag: Das Bedienen vom Radio und Navi bindet mittlerweile mehr Aufmerksamkeit als die Handynutzung. Ob und wie weit das Urteil Sinn macht, ist fraglich. Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.
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Tarifeinschränkungen: Alle Tarife können grundsätzlich erst ab Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen werden. Einige Tarife können nur von einem bestimmten Kundenkreis abgeschlossen werden. Hinweise dazu finden sich dann in den Detailerläuterungen im jeweiligen Angebot. So können etwa Vodafone "Junge Leute" und Telekom "Friends" Tarife nur von jungen Kunden von 18 bis 25 Jahren abgeschlossen werden (Schüler und Studenten mit Nachweis auch bis 29 Jahre, bei Vodafone zudem auch Kunden mit Schwerbehindertenausweis ab 50%). Tarife mit den Zusätzen "Business", "SoHo" oder "Selbständige" können nur von Geschäftskunden und Selbständigen mit entsprechender Legitimation gemäß Tarifinformation bestellt werden. Otelo-Tarife werden nur für Privatkunden und nicht für Unternehmen vermarktet. Bei Telekom "CombiCard" Tarifen und den "Family" Tarifen von Telekom und Vodafone handelt es sich um Zusatzkarten, deren Abschluss das Bestehen oder die Beauftragung eines weiteren Vertrages in einem der jeweils lt. Tarifinformation berechtigten Tarife voraussetzt. Gleiches gilt für Telekom-Tarife mit Magenta 1 Vorteil.BASE "ADAC"-Tarife können nur bestellt werden, wenn eine Mitgliedschaft beim ADAC e.V. besteht (näheres siehe jeweilige Tarifinformationen).
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